Touren-Belehrung


Touren-Belehrung

Autor: Dominik

Mitreisende bitte ich, sich bewusst mit der folgenden Haftungsverzicht- und Datenschutzerklärung auseinander zu setzen, und mir diese vor Tourbeginn unterschrieben auszuhändigen.

1. Tour-Charakter

Bei meiner Veranstaltung handelt es sich um eine Erlebnis- und Abenteuer-Reise, eine Reise mit Expeditionscharakter oder sonstige Veranstaltung mit Sport-und Abenteuercharakter. Bei solchen Reisen und Veranstaltungen bestehen besondere Risiken für die Teilnehmer, deren Ausrüstung und Fahrzeuge. Zu den Fortbewegungsmitteln zählen Land-, Wasser und Luftfahrzeuge jeglicher Art, egal ob motorisiert, von Muskelkraft betrieben oder von außen angreifende Kräfte nutzend.

2. Risiken

Trotz umsichtiger und fürsorglicher Betreuung kann vor allem im Outdoor-Bereich ein erhöhtes Erkrankungs-, Unfall- und Verletzungsrisiko nicht vollkommen reduziert oder gar ausgeschlossen werden. Beispiele hier sind: Absturzgefahr, Lawinen, Steinschlag, Hangrutsch, Spaltensturz, Höhenkrankheit, Kälteschäden, Infektionen, Baumfällarbeiten, Gefahren durch Naturereignisse, schlechtes Wetter, Tiere, Pflanzen, und weitere Gefahren, die aufgrund des Charakters der Reisen als Abenteuer-Reisen nicht vorhersehbar sind. Auch ist zu beachten, dass in der Natur speziell in abgelegenen Regionen (vor allem ohne Verbindung für Mobiltelefone), aufgrund technischer oder logistischer Schwierigkeiten nur in sehr eingeschränktem Umfang Rettungs- und /oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können.

3. Eigenverantwortung

Hier wird von jedem Teilnehmer ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit, eine angemessene eigene Reisevorbereitung, aber auch ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt. Es wird dem Teilnehmer deshalb dringend empfohlen, sich intensiv (z.B. durch Studium der einschlägigen Fachliteratur) mit den Anforderungen und Risiken auseinanderzusetzen, die mit der Tour verbunden sein können. Für die Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften des Reiselandes, insbesondere der Pass-, Visa-, Devisen, Zoll-, Impf-, Gesundheits-, Verkehrs-, und Versicherungs-Vorschriften des Reiselandes ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Der Teilnehmer erklärt, dass er/sie für diese Reise ausreichenden Versicherungsschutz (Personen als auch Fahrzeug) abgeschlossen hat, und dass sein/ihr körperlicher Zustand sowie die persönlichen Fähigkeiten für die Teilnahme an dieser Veranstaltung ausreichen. Der/die Fahrer/in des Fahrzeuges erklärt, dass er/sie Eigentümer und Halter/in des Fahrzeuges ist, oder der Halter und Eigentümer ihm/ihr eine Erlaubnis zur Teilnahme an dieser Veranstaltung mit diesem Fahrzeug zu diesen Teilnahmebedingungen erteilt hat.

An Wanderungen und Bergbesteigungen, Boots- und Wildwasserfahrten, Fahrrad-, CrossCountry- und Enduro-Touren, Schlitten-, Schneemobil- und Quad-Ausflügen, Helikopter- und Flugzeugtrips, fakultativen Ausflügen, sportlichen Betätigungen und an Veranstaltungen oder Unternehmungen aller Art, die mit besonderen Risiken verbunden sind, beteiligen sich die Teilnehmer auf eigene Gefahr. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen und durch sie oder den von ihnen benutzten Fahrzeugen verursachten Schäden. Die Teilnehmer, sowie bei Fahrzeugen abweichend, die Fahrzeughalter- und Eigentümer, verzichten für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Schäden oder Unfälle auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen mich, meine Beauftragten, Helfer, Behörden, Dienststellen und irgendwelche anderen Personen, die mit der Organisation und der Durchführung der Veranstaltung in Verbindung stehen, soweit der Schaden oder Unfall nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Eltern obliegt die Aufsichtspflicht für ihre Kinder; u.A. bei Vernachlässigung dieser, haften sie für Ihre Kinder.

4. Unwägbarkeiten

Aus unterschiedlichsten unvorhersehbaren Gründen kann es zu Abweichungen vom geplanten Reiseablauf kommen; meinen Anordnungen ist dabei unbedingt Folge zu leisten, ein Anspruch auf Schadensersatz oder Minderung besteht in diesem Falle nicht. Grundsätzlich habe ich allergrößtes Interesse, meine Tour so sicher und erfolgreich wie nur möglich durchzuführen. Da ich jedoch weder das Wetter beeinflussen kann, noch unnötige Risiken eingehe, ändere ich bei Bedarf den eigentlichen Ablauf der Tour kurzfristig; es führen immer mehrere Wege nach Rom. Dies gilt selbstverständlich auch bei Schäden, Verletzungen, Krankheiten, politischen Krisen, behördlicher Willkür und sonstigen Unwägbarkeiten, welche im Extremfall bis zum Abbruch der Tour führen können. Meine Routen sind immer so gewählt, dass sie von meinen Teilnehmern gemeistert werden können, grundsätzlich sollten ebenso alle Etappenpunkte sicher und zur vollsten Zufriedenheit eventueller Mitreisender erreicht werden können.

5. Offroad-Fahrten

Die Reisen beinhalten Bestandteile wie Fahrten auf und abseits befestigter Straßen, auch außerhalb von Bestimmungen des jeweiligen Heimatlandes der Tourteilnehmer und außerhalb von EU-Bestimmungen: Durchfahrung von Geländehindernissen aller Art mit den eigenen Fahrzeugen der Teilnehmer oder meinem Fahrzeug, Fahrten auf Wegen die nur selten befahren werden und die nicht oder nur sehr selten instandgesetzt werden, Strecken ohne Winterdienst, Querfeldein-Fahrten abseits von Wegen, Befahrung von schmalen Wegen ohne Randsicherung, Befahrung von schlecht einzuschätzenden Bodenverhältnissen, Befahrung von Steilhängen und Durchquerung von Flüssen mit den Fahrzeugen, Durchquerung von Wüstengebieten, Aktivitäten beim Bergen von festgefahrenen Fahrzeugen, Beseitigung von Hindernissen auf der Fahrtstrecke wie umgestürzte Bäume, Steine, Schneereste, Camp-Aktivitäten, Übernachtungen im Freien, etc.

Die Beschaffenheit von Nebenstraßen und insbesondere Offroad-Strecken unterliegt dem Einfluss der Naturgewalten, und damit einem ständigen Wandel. Starke Niederschläge, Stürme, Lawinen, natürliche Erosion können ansonsten leicht befahrbare Straßen unpassierbar machen. Ausgetrocknete Flussbetten können sich schnell und unvorhersehbar füllen, kleinere Flüsse, die sonst mühelos durchwatet werden, können nach starken Regenfällen für kurze Zeit unpassierbar werden.

6. Streckenkenntnisse

Die während meiner Tour erlangten Strecken- und Organisationskenntnisse sind aufgrund langjähriger Erfahrung entstanden, und wurden sorgfältig ausgewählt und zusammengestellt; für diese Zusammenstellung beanspruche ich Urheberrecht. Streckendaten und GPS-Koordinaten sind mein geistiges Eigentum, und dürfen von niemandem veröffentlicht, und niemand anderem außer mir selbst kommerziell genutzt werden. Bei Zuwiderhandlungen ist Schadensersatz an mich in voller Höhe der erzielten Einnahmen zu erstatten, mindestens wird jedoch der dreifache Betrag der gesamten Tourkosten pro Teilnehmer fällig.

7. Vorbereitung

Alle Tourteilnehmer erhalten nach Buchung eine für die Tour eigens zusammengestellte Kleidungs- und Ausrüstungsliste, in welcher Ausrüstungsgegenstände aufgezählt sind. Einige Ausstattung wird empfohlen, andere ist zwingend notwendig, d.h. eine absolute Bedingung für die Teilnahme an der Tour. Damit wird bereits von vorn herein ein Fehlen essentieller und/oder Vorhandensein unzureichender Ausstattung, sowie der daraus folgenden vermeidbaren Schwierigkeiten ausgeschlossen. Kommt es durch bewusste Nicht-Befolgung dieser Ausrüstungsliste zu größeren Problemen, ist der Tourteilnehmer nicht nur selbst dafür verantwortlich, er/sie trägt auch die unmittelbaren Konsequenzen daraus (z.B. Folgekosten durch sofortigen Tour-Ausschluss). In diesem Zusammenhang sollen auch vermeidbare Probleme für andere Tourteilnehmer sowie den Tourleiter ausgeschlossen werden. Bei unverschuldeten Schwierigkeiten, in die natürlich jeder geraten kann, wird selbstverständlich und je nach Möglichkeit umgehend ausgeholfen.

8. Datenverarbeitung

Alle von mir erfassten Daten, welche mir der Tourteilnehmer für den Rahmen meiner Tour weitergeleitet hat, werden ausschließlich zur Tourabwicklung verwendet. Die mir zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden lediglich im Rahmen der Zweckbestimmung der Tour gespeichert, verarbeitet und gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetztes geschützt.

9. Foto- und Videoaufnahmen

Im Rahmen der Veranstaltung werden ggf. Bildaufnahmen erstellt. Nachfolgend informiere ich Sie über die Art und Zwecke der Bildaufnahmen, über die Rechtsgrundlagen und Ihre Rechte.

Die Bildaufnahmen werden, wenn, zu den folgenden Zwecken verwendet: Bereitstellung der Aufnahmen für die Teilnehmer; Interne Bilddatenbank, bzw. Bildarchiv; Verwendung im internen Netzwerk (Intranet); Bereitstellung an Sponsoren/ Partner; Präsentation und Bewerbung meiner eigenen Leistungen; Hinweise auf weitere und auf ähnliche Veranstaltungen; meine eigenen Printmedien und vergleichbaren Publikationen; Werbezwecke (z.B. Imagefilm); Öffentliche Berichterstattung über die Veranstaltung; Öffentlichkeitsarbeit; Verwendung auf meiner Website; Veröffentlichung in sozialen Medien; Veröffentlichung im TV/ Fernsehen; Für jedermann zugängliche und nutzbare Bilddatenbank, bzw. Bildarchiv (z.B. Bilddownloadbereich mit einer Medienauswahl für Berichtszwecke).

Veröffentlichung unter offenen Lizenzen (z. B. Creative Commons): Veröffentlichung und/oder Verbreitung unter offenen Lizenzen (z. B. “Creative Commons Lizenzen”) oder als gemeinfrei; Verwendung durch Presse und Medien; Kommerzielle Nutzung, z.B. in Stockbildarchiven; Künstlerische Zwecke; Referenz für Fotografin/en; Verwendung in Videoproduktionen; Videoberichterstattung zur Veranstaltung; Verwendung für Unterricht/Lehre; Jahrbücher und vergleichbare Aufzeichnungen; Schülerzeitung; Vortrags- und Anschauungszwecke.

Art der Aufnahmen: Fotografien und Videoaufnahmen.

Rechtsgrundlagen der Aufnahmen: Berechtigte Interessen an der Nutzung der Aufnahmen zu den vorgenannten Zwecken gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f., 85 DSGVO in Verbindung mit §§ 22, 23 KUG.

Aufbewahrungsdauer der Bildaufnahmen: Die Bildaufnahmen werden solange aufbewahrt, wie das zu den vorgenannten Zwecken erforderlich ist. Die Bildaufnahmen können intern unbeschränkt aufbewahrt werden, z.B. zur Sicherung von urheberrechtlichen Rechtsansprüchen durch Nachweis von Originalaufnahmen und darüber hinaus aus Gründen zeitgeschichtlicher Dokumentation. Im Fall der Veröffentlichung, können die Aufnahmen solange publiziert werden, wie die jeweiligen Publikationsträger, Artikel oder Beiträge öffentlich zugänglich sind.

Hinweise auf Bildaufnahmen Dritter: Bildaufnahmen können auch von den Teilnehmern der Veranstaltung in deren eigener Verantwortung erstellt werden. Ich bitte die Teilnehmer um gegenseitige Rücksichtnahme auf ihre Persönlichkeitsrechte. Während der Veranstaltung können Medienvertreter vor Ort sein und in eigener Verantwortung Bildaufnahmen erstellen. Ebenso sind Aufnahmen anderer Personen (z.B. sog. Einheimische) durch die Teilnehmer vorher mit diesen Personen abzusprechen. Unter Umständen kann das fotografieren von anderen Menschen ohne deren Erlaubnis, sowie aufgrund spezieller religiöser Hintergründe zu erheblichen Problemen führen (z.B. sofortige Entwertung der Speichermedien oder Zerstörung der Filmausrüstung), und im schlimmsten Fall auch auf die gesamte Reisegruppe zurückfallen. Gleiches gilt auch für bestimmte Objekte oder Orte, z.B. religiöse Tempel. Im Zweifel sollten entsprechende Aufnahmen unterlassen werden, und die Foto-Ausrüstung sichtgeschützt eingepackt bleiben. Manchmal genügt bereits der bloße Verdacht, eine Aufnahme gemacht zu haben, um entsprechende Probleme zu bekommen.

Minderjährige und Personen des öffentlichen Lebens: Ich bitte Sie besondere Rücksicht auf minderjährige Personen zu nehmen, und diese nicht, oder nur mit der Einwilligung der Erziehungsberechtigten, bzw. bei Jugendlichen ab 16. Lebensjahr mit deren Einwilligung abzulichten. Mitreisende die im „öffentlichen“ Leben stehen, sowie Personen die einen besonderen Schutz beanspruchen, bitte ich, mich auf die speziell zu beachtende Privatsphäre hinzuweisen.

Ihre Rechte: Sie können Ihr Recht auf Auskunft oder Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung der Fotografien geltend machen und können sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beschweren. Sie können der Verarbeitung von Aufnahmen und Daten, die Sie betreffen jederzeit widersprechen.

10. Bestätigung durch den Teilnehmer

Der Tour-Teilnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift, diese Belehrung gelesen und verstanden zu haben; ihm sind die Gefahren dieser Veranstaltung bewusst, und er/sie nimmt diese bewusst in Kauf.

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Ort, Datum, Unterschrift