Risikobelehrung und Haftungsausschlusserklärung für folgende Veranstaltung:
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Diese Haftungsverzichterklärung ist von allen Teilnehmern zu unterschreiben, danach beim Reiseveranstalter wieder abzugeben und Bestandteil des Reisevertrages (siehe auch Allgemeine Geschäftsbedingungen §11-13).
Bei dieser Veranstaltung handelt es sich um eine Erlebnis- und Abenteuer-Reise, eine Reise mit Expeditionscharakter oder sonstige Veranstaltung mit Sport-und Abenteuercharakter. Bei solchen Reisen und Veranstaltungen bestehen besondere Risiken für die Teilnehmer, deren Ausrüstung und Fahrzeuge – sowohl eigene als auch eventuell vom Veranstalter geliehene. Zu den Fortbewegungsmitteln zählen Land-, Wasser und Luftfahrzeuge jeglicher Art, egal ob motorisiert, von Muskelkraft betrieben oder von außen angreifende Kräfte nutzend.
Trotz umsichtiger und fürsorglicher Betreuung kann vor allem im Outdoor-Bereich ein erhöhtes Erkrankungs- Unfall- und Verletzungsrisiko (Absturzgefahr, Lawinen, Steinschlag, Hangrutsch, Spaltensturz, Höhenkrankheit, Kälteschäden, Infektionen, Baumfällarbeiten, Gefahren durch Naturereignisse, schlechtes Wetter, Tiere, Pflanzen, und weitere Gefahren, die aufgrund des Charakters der Reisen als Abenteuer-Reisen nicht vorhersehbar sind) nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden.
Die Reisen beinhalten Bestandteile wie Fahrten auf und abseits befestigter Straßen, auch außerhalb von Bestimmungen des jeweiligen Heimatlandes der Reiseteilnehmer und außerhalb von EU-Bestimmungen: Durchfahrung von Geländehindernissen aller Art mit den eigenen Fahrzeugen der Teilnehmer oder Fahrzeugen des Reiseveranstalters, Fahrten auf Wegen die nur selten befahren werden und die nicht oder nur sehr selten instandgesetzt werden, Strecken ohne Winterdienst, Querfeldein-Fahrten abseits von Wegen, Befahrung von schmalen Wegen ohne Randsicherung, Befahrung von schlecht einzuschätzenden Bodenverhältnissen, Befahrung von Steilhängen und Durchquerung von Flüssen mit den Fahrzeugen, Durchquerung von Wüstengebieten, Aktivitäten beim Bergen von festgefahrenen Fahrzeugen, Beseitigung von Hindernissen auf der Fahrtstrecke wie umgestürzte Bäume, Steine, Schneereste, Camp-Aktivitäten, Übernachtungen im Freien, etc.
Auch ist zu beachten, dass in der Natur speziell in abgelegenen Regionen (vor allem ohne Verbindung für Mobiltelefone), aufgrund technischer oder logistischer Schwierigkeiten nur in sehr eingeschränktem Umfang Rettungs- und /oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können.
Hier wird von jedem Teilnehmer ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit, eine angemessene eigene Reisevorbereitung, aber auch ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt. Es wird dem Kunden deshalb dringend empfohlen, sich intensiv (z.B. durch Studium der einschlägigen Fachliteratur) mit den Anforderungen und Risiken auseinanderzusetzen, die mit dem von ihm gebuchten Programm verbunden sein können. Für die Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften des Reiselandes, insbesondere der Pass-, Visa-, Devisen, Zoll-, Impf-, Gesundheits-, Verkehrs-, und Versicherungs-Vorschriften des Reiselandes ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Die Teilnehmer erklären, dass sie für diese Reise ausreichenden Versicherungsschutz (Personen als auch Fahrzeug) abgeschlossen haben und dass ihr körperlicher Zustand und ihre persönlichen Fähigkeiten für die Teilnahme an dieser Veranstaltung ausreichen. Der Fahrer des Fahrzeuges erklärt, dass er Eigentümer und Halter des Fahrzeuges ist, oder der Halter und Eigentümer ihm eine Erlaubnis zur Teilnahme an dieser Veranstaltung mit diesem Fahrzeug zu diesen Teilnahmebedingungen erteilt hat.
An Wanderungen und Bergbesteigungen, Boots- und Wildwasserfahrten, Fahrrad-, CrossCountry- und Enduro-Touren, Schlitten-, Schneemobil- und Quad-Ausflügen, Helikopter- und Flugzeugtrips, fakultativen Ausflügen, sportlichen Betätigungen und an Veranstaltungen oder Unternehmungen aller Art, die mit besonderen Risiken verbunden sind, beteiligen sich die Teilnehmer auf eigene Gefahr. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen und durch sie oder den von ihnen benutzten Fahrzeugen verursachten Schäden. Die Teilnehmer, sowie bei Fahrzeugen abweichend, die Fahrzeughalter- und Eigentümer, verzichten für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Schäden oder Unfälle auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen den Veranstalter, dessen Beauftragten, Helfer, Behörden, Dienststellen und irgendwelche anderen Personen, die mit der Organisation und der Durchführung der Veranstaltung in Verbindung stehen, soweit der Schaden oder Unfall nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Eltern obliegt die Aufsichtspflicht für ihre Kinder. Eltern haften für Ihre Kinder.
Aus unterschiedlichsten unvorhersehbaren Gründen kann es zu Abweichungen vom geplanten Reiseablauf kommen. Den Anordnungen des Veranstalters ist dabei unbedingt Folge zu leisten. Ein Anspruch auf Schadensersatz oder Minderung des Reisepreises besteht in diesem Falle nicht. Die Reise-/Expeditionsleitung hat das allergrößte Interesse daran, diese Veranstaltung so sicher und erfolgreich wie möglich durchzuführen.
Die Reise-Teilnehmer bestätigen mit Ihrer Unterschrift, diese Belehrung gelesen zu haben; ihnen sind die Gefahren dieser Veranstaltung bewusst und sie nehmen diese bewusst in Kauf.
Alle vom RV erfassten Daten, die der Reiseteilnehmer im Rahmen seiner Reiseanmeldung an den RV weitergeleitet hat, werden ausschließlich für die Betreuung des Kunden und zur Reiseabwicklung sowie intern zu Kundenbindungszwecken verwendet. Die dem RV zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden lediglich im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrags gespeichert, verarbeitet und gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetztes geschützt.
Die während einer Veranstaltung erlangten Strecken- und Organisationskenntnisse des RV sind aufgrund langjähriger Berufserfahrung entstanden und wurden sorgfältig ausgewählt und zusammengestellt, wir beanspruchen für diese Zusammenstellung Urheberrecht. Streckendaten und GPS-Koordinaten sind geistiges Eigentum von Backcountry-Expeditions und dürfen weder von Tourguides noch von Kunden veröffentlicht werden oder kommerziell genutzt werden. Bei Zuwiderhandlungen ist an den RV Schadensersatz in voller Höhe der erzielten Einnahmen zu erstatten, mindestens wird jedoch der dreifache Reisebetrag der jeweiligen Reise fällig.
Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass während der Veranstaltung gemachte Fotos und Videos auf der Internetseite und in Printmedien des Reiseveranstalters veröffentlicht werden, soweit keine Persönlichkeitsrechte dadurch verletzt werden.
Ablichtungen der Teilnehmer sind in der Bildrechtsvereinbarung geregelt welche jeder Teilnehmer mit den Reiseunterlagen erhält.
Mitreisende die im „öffentlichen“ Leben stehen, werden gebeten den RV auf die speziell zu beachtende Privatsphäre hinzuweisen.
Die Übernahme von Daten (z.B. Fotos, Bilder oder Textpassagen) in andere Datenträger, auch auszugsweise, oder die Verwendung zu anderen als den hier vorgesehenen Zwecken ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch den RV erlaubt.