Outdoor-Ethik – Richtiges Verhalten in der Natur


Autor: Dominik

Zum Schutz der Natur allgemein, sowie unserer eigenen Umwelt erachte ich die folgenden Verhaltensregeln als sinnvoll bis notwendig. Ausschließlich in absoluten Gefahren- und Notsituationen sind diese Regeln zu vernachlässigen bzw. gelten gänzlich andere Prioritäten. Hierbei handelt es sich über eine Überarbeitung der “Seven Principles” der US-amerikanischen Organisation “Leave No Trace”.

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1. Umwelt- und Naturschutz

Zum allgemeinen Grundverständnis eine Erklärung der beiden wichtigsten Begriffe: Naturschutz umfasst Maßnahmen zur Erhaltung des Artenschutzes und der Artenvielfalt, dem Management von Ökosystemen und dem Erhalt seiner Vielfalt, sowie zur Wiederherstellung gestörter Ökologischer Zusammenhänge. Geregelt wird dies in Deutschland durch das Bundesnaturschutzgesetz sowie die Naturschutzgesetze der Bundesländer. Umweltschutz bezeichnet die Gesamtheit aller Maßnahmen zum Schutze der Umwelt, um die Gesundheit des Menschen sowie sein Lebensumfeld zu erhalten; dies beinhaltet Klima-, Wald- und Gewässerschutz. In Deutschland ist dies durch das Grundgesetz geregelt (Schutz natürlicher Lebensgrundlagen). Während es beim Naturschutz um den Naturhaushalt als Ganzes geht (inkl. der Bekämpfung schädlicher menschlicher Einflüsse), dient der Umweltschutz der Bekämpfung schädigender menschlicher Aktivitäten. Manchmal gibt es hier unterschiedliche Ansichten bzw. Konflikte (z.B. nachwachsende Rohstoffe, Windräder, Kleinwasserkraftwerke) sowie unterschiedliche Vorgehensweisen (z.B. Waldsterben), was zu unterschiedlichen Prioritäten führt.

Beispiele für Naturschutzgebietsarten:

  • Naturreservat bzw. Wildnisgebiet (in Deutschland praktisch so gut wie nicht vorhanden)
  • Naturschutzgebiet (Gebiet zum Schutz von Natur und Landschaft, welches dem Erhalt und Entwicklung von bestimmten Lebensgemeinschaften dient)
  • Nationalpark (Schutzgebiet mit natürlicher, d.h. durch Menschen ungestörter Entwicklung mit besonderem landschaftlichen Reiz)
  • Naturdenkmal (Landschaftselement)
  • Geschütztes Biotop (Moore, Sümpfe, Feuchtwiesen, Trockenrasen, Dünen, Halden, etc.)
  • Biosphärenreservat (UNESCO: nachhaltiges Zusammenleben von Mensch und Natur)
  • Landschaftsschutzgebiet (zur naturnahen Erholung, mit Maßnahmen zum Naturerhalt)
  • Naturpark (umweltgerechte Landnutzung, nachhaltige Erholung und Tourismus)
  • Natura 2000 (EU-Schutzgebietsnetzwerk)

2. Verantwortung allgemein

Sich in der Natur möglichst verantwortungsvoll zu verhalten, bedingt ein vorheriges Bewusstsein, wie man sich überhaupt gegenüber unserem Planeten verantwortungsvoll verhält.

  • Reduzierung von Emissionen (Ausstoß von Stoffen) und Immissionen (Einwirkungen von Störfaktoren)
  • Ressourcenschonender Umgang mit Rohstoffen und Energieträgern (vor allem z.B. Wasser).
  • Materialschonender bzw. pfleglicher Umgang mit Ausrüstung und Kleidung
  • Reduzierung von Abfällen, und Vermeidung von Verschwendung
  • Kauf möglichst nachhaltig, langlebig und sozialkonform hergestellter Kleidung und Ausrüstung, welche man auch tatsächlich benötigt
  • Kauf ökologisch sinnvoll als auch ethisch vertretbar hergestellter Nahrungsmittel, sowie eine abwechslungsreiche Ernährung
  • ökologisch verantwortungsvolle Garten- und Grundstücksnutzung (Biotope statt Rasenflächen, Naturteiche statt Pools, neben Zierpflanzen auch Obst und Gemüseanbau)
  • Minimierung neuer, als auch Reduzierung vorhandener bebauter Flächen (u.U. Rückbau bzw. Renaturierung)
  • Unterlassung uneffizienter Energienutzungen (w.z.B. nächtliche Permanentbeleuchtung, Heizpilze, Laubbläser, Rasentrimmer, u.A.)
  • Verzicht auf sämtliche Pflanzenschutzmittel, als auch auf nicht tatsächlich lebensnotwendige Medikamente

3. Organisation und Planung

Schlecht vorbereitete Menschen greifen in unerwarteten Situationen teilweise zu drastischen und weniger effektiven (Not)lösungen, welche meist die Umwelt stark beeinträchtigen, als auch sie selbst gefährden.

  • Eine durchdachte Planung minimiert unvorhergesehene (negative) Ereignisse und führt damit zu weniger beeinträchtigenden Auswirkungen.
  • Sich über das Reisegebiet zu informieren, hilft eventuelle Unannehmlichkeiten und Gefahren zu vermeiden (siehe Expeditionen und Survival).

4. Eigenes Erscheinungsbild

Eigentlich auch beim Aufenthalt in der Zivilisation, gilt in der Natur um so mehr ein rücksichtsvolles Auftreten ohne Beeinträchtigung der Umwelt.

  • Zur Überfüllung der Region Vermeidung von Ausflügen an Wochenenden und Feiertagen.
  • Größere Gruppen in kleinere Grüppchen aufteilen, da diese weniger die Umwelt stören.
  • Ausschließlich gemäßigtes bis leises Sprechen, kein Schreien und unnötiger Lärm w.z.B. Musik (ausgenommen in Bärenregionen, sowie Notsituationen; dort sollten die Tiere aktiv gewarnt bzw. stark auf sich aufmerksam gemacht werden).
  • Bevorzugung von international taktischen Handzeichen: 1-10, Du, Ich, Okay, Nicht verstanden, Schau, Hören, Komm, Aufrücken, Aufbrechen, Beeilung, Halt, Nicht Bewegen, Sichern, Sammeln, Ducken, usw.
  • Kleidung und Ausrüstung möglichst in naturnahen Grün- und Brauntönen bzw. Umgebungsfarben, Verzicht auf grelle Farben (Ausnahme: potentielle Gefahrensituationen w.z.B. Hochgebirgs- und Gletschertouren und Notsituationen)
  • Hunde sollten in unbekannten Gebieten ausschließlich nahe beim Halter bzw. bei Fuß laufen, bei drohender Gefahr für sich selbst oder andere grundsätzlich angeleint.
  • Wildtiere nur aus der Entfernung beobachten, weder anfassen, noch füttern. In Not geratene Tiere ggf. dem Wildhüter melden, nicht selbst helfen.

5. Keine Spuren hinterlassen

Allgemein gilt, die Umgebung in dem Zustand zu hinterlassen, wie man sie vorgefunden hat, d.h. keine Standortveränderungen vorzunehmen (ausgenommen Notsituationen).

  • Kein Fällen von Bäumen oder Abschneiden lebender Äste.
  • Totholz nur in Maßen sammeln, und ohne dadurch Lebensräume zu zerstören.
  • Keine Gräben, Gruben, Löcher o.Ä. im Boden ausheben.
  • Kein Bau von Lagern, Hütten oder Möbeln, stattdessen eigene mitgebrachte Ausrüstung nutzen.
  • Keine Fundsachen mitnehmen, w.z.B. Blumen, Steine, Geweihe, archiologische Artefakte
  • Alte Feuerstellen nutzen und ggf. instandsetzen anstatt neue anzulegen.

6. Empfindliche Oberflächen

Unüberlegter Aufenthalt auf weniger widerstandsfähigen Oberflächen führt zur Zerstörung von Vegetation und Bodenerosion.

  • Nach Möglichkeit ausschließlich Nutzung von bereits benutzten Wegen und Lagerplätzen oder vorrangige Nutzung von unempfindlicheren Untergründen (z.B. Fels).
  • Beim Querfeldeinwandern sensible Vegetation schonen, d.h. meiden.
  • Wanderwege nicht verbreitern, d.h. bei mehreren Personen hintereinander gehen, und bei Hindernissen auf dem Weg (z.B. Matschpfützen oder umgefallenen Bäumen) diesen nicht ausweichen, sondern durch laufen.
  • Bei längerem Aufenthalt an einem Standort die Laufwege variieren, um nicht permanent die selbe Vegetation zu zertrampeln.
  • Nach Aufenthalt an einer Lagerstelle die Vegetation wieder aufrichten, z.B. Gras mit einem Stock aufrecht harken.

7. Feuer machen

Lagerfeuer dienen dem Erwärmen des Körpers, dem Trocknen von Kleidung, dem Kochen von Speisen, dem Abkochen von Wasser, dem Vertreiben von Insekten und Raubtieren, dem Signalisieren von Notsituationen sowie dem geselligen Zusammensein. In Notsituationen kann ein Feuer überlebenswichtig sein, ansonsten sollte die Nutzung eines Feuers immer entsprechend der Verhältnismäßigkeit abgewogen werden.

  • Beachtung der aktuellen Waldbrandstufe
  • Feuer nur in holzreichen Gebieten entzünden; Feuerholz nach Möglichkeit aus Holzvorräten mitführen (Ausnahme Notsituationen)
  • Entzünden von Feuern ausschließlich unter entsprechenden Sicherheitsvorschriften, d.h. nicht in brandgefährdeter Umgebung sowie unter ständiger Aufsicht; Funkenflug beachten
  • Bereitstellen von geeigneten Löschmitteln
  • Feuer vollständig und bis zur Asche runter brennen lassen
  • Kalte (nach Möglichkeit nasse) Asche weiträumig im Umfeld zerstreuen; ihre Mineralstoffe dienen als Bodendünger (alternativ auch als natürliche Zahnpasta oder Seife [führt jedoch zu trockener Haut])
  • Bevorzugung von Campingkochern statt offenem Feuer

8. Abfälle vermeiden

Müll verursacht große und langfristige Umweltschäden, Abfälle sollten auf ein Minimum reduziert und fachgerecht entsorgt werden.

  • Mitgebrachter Müll muss wieder mitgenommen werden
  • vergleichende Kontrolle aller Aufenthaltsplätze vor dem Aufenthalt sowie beim Verlassen (beugt auch Ausrüstungsverlust vor)
  • Kein Verbrennen von umweltschädlichen bzw. Kunststoffen
  • Benutzung von Chemikalien (Insektenschutzmittel, Cremes, Waschmittel, Parfüm, etc.) vermeiden
  • Nur in geschlossenen Gefäßen abwaschen und Abwaschwasser mindestens 50m von Gewässern entfernt entsorgen; am besten auf vegetationslosem Untergrund
Video zum Umgang mit Abfällen und Fäkalien

9. Notdurft

  • Sollte bereits eine feste Toilette vorhanden sein (z.B. solch eine rustikale wie auf dem Titelfoto dieses Beitrages), ist diese bitte auch zu benutzen, egal wie sie von innen aussieht oder eventuell riecht (vernünftig benutzte Plumpsklos stinken nicht).
  • Ist man in Notsituationen gezwungen, sich länger an einem Ort aufhalten zu müssen, wird in angemessenem Abstand eine feste Wildnis-Toilette eingerichtet, d.h. ein tiefes Loch, welches permanent mit dem zuvor ausgehobenen Bodenmaterial wieder aufgefüllt wird.
  • Bei kurzen Aufenthalten, und mehreren Personen, geht, zur besseren Verteilung der Hinterlassenschaften, jeweils jeder einzelne in eine andere Richtung; dies ist untereinander abzusprechen.
  • Sowohl für Urin als auch Stuhlgang sind folgende Mindestabstände einzuhalten:
    • 25m zu Fußwegen und Pfaden (nicht unbedingt Fahrstraßen)
    • 50m zu Gewässern (Trinkwasserschutz!)
    • 100m zum Camp und Orten, wo (z.B. entfernt vom Camp) Nahrungsmittel aufbewahrt werden.
  • Urinieren auf Vegetation vermeiden (wenn möglich z.B. eher auf Sand oder Fels), andernfalls mit Wasser verdünnen, sofern möglich (vorher Wasserflasche im Fluss/See auffüllen)
  • Stuhlgang auf Fels mit schwerem Stein abdecken, oder im Boden ein Loch ausheben. Für das Loch keine empfindliche Bodenvegetation zerstören, und das Loch hinterher mit dem entnommenem Bodenmaterial wieder auffüllen. Lochtiefe circa 20cm, damit Sonne und Hitze den Verwesungsprozess beschleunigen können. Kenntlichmachung der Stelle nach Möglichkeit mit einem senkrecht eingesteckten Totholz-Zweig von ca. 20cm Länge über dem Boden.
  • Kein Hinterlassen von Papiertüchern jeglicher Art (incl. Tampons), auch kein Vergraben. Abfälle dieser Art werden entweder im Papiermüll oder auf einem Lagerfeuer entsorgt; möglichst kein direktes Verbrennen an Ort und Stelle.

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